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Ablauf einer Therapie

Am Anfang steht die erste Kontaktaufnahme der/des Patientin/en mit der/dem Therapeutin/en.
Diese/dieser wird der/dem Patientin/en bei den nun folgenden Schritten beratend zur Seite stehen:

Bei gesetzlich Versicherten ist es lediglich notwendig, zum ersten Termin die elektronische Gesundheitskarte mitzubringen. Eine Überweisung ist in der Regel nicht erforderlich.
Bei privat Versicherten und Beihilfeberechtigten empfiehlt sich zunächst die Anfrage bei der privaten Krankenversicherung bzw. der Beihilfestelle bezüglich der Übernahme der Kosten für die Therapie.

Sowohl für gesetzlich als auch für  privat Versicherte gilt weiterhin:
Normalerweise werden die Kosten für die ersten bis zu 5 Sitzungen (die sogenannten probatorischen Sitzungen) problemlos übernommen.
In diesen ersten Sitzungen wird die Problematik erörtert, die Diagnostik durchgeführt, ein Befund erstellt, die Ziele für die Therapie erarbeitet und eine biografische Anamnese (Vorgeschichte) erhoben. Erst am Ende der Probatorik entscheidet der Patient, ob er die Therapie bei dieser/m Therapeutin/en durchführen möchte. Ist dies der Fall, wird sodann die Kostenübernahme der Therapie beantragt. Hier entsteht meistens eine Wartezeit, da die Bearbeitung des Antrags durch den Kostenträger unterschiedlich lange Zeit in Anspruch nimmt (im Schnitt ca. 6 Wochen).
Wenn die Krankenkasse bzw. bei Beihilfeberechtigten die Beihilfestelle die Kostenübernahme zusagt, kann die Therapie beginnen.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, keine Kasse einzuschalten und die Behandlung ohne Formalitäten selbst zu bezahlen (sog. Selbstzahler).